Meine Arbeitsweise: Systemisch-integrativ
Supervision ist eine Form berufsbezogener Beratung, die den Klienten — nachfolgend als Supervisanden bezeichnet — die Möglichkeit bietet, sich in professioneller Hinsicht weiterzuentwickeln und ein erweitertes Verständnis für berufliche Zusammenhänge zu entwickeln. Als Supervisor lade ich die Supervisanden ein, ihre konkreten Handlungsweisen, Gefühle, Wertvorstellungen, Grundhaltungen und Bewertungen gegenüber ihrem beruflichen Bezugssystem — seien es nun Klienten, Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte — zu reflektieren und sich hierüber bisher unberücksichtigte Handlungsspielräume zu erschließen.
Neben der Bearbeitung aktueller Fragestellungen besteht das übergeordnete Ziel der Supervision darin, die Supervisanden bei der Entwicklung grundlegender Haltungen und Lösungsstrategien, die ihnen die Bewältigung künftiger beruflicher Herausforderungen erleichtern, zu unterstützen.
Systemische Grundhaltung
Meine Grundhaltung als Supervisor ist systemisch geprägt. Dies bedeutet zum einen, dass ich den Supervisanden allparteilich begegne. Jede Sichtweise steht gleichwertig neben anderen, jede hat ihre individuelle Berechtigung. Dies gilt für die Sichtweisen der Supervisanden sowie für die der Angehörigen ihres beruflichen Bezugssystems. Des Weiteren begegne ich den Anliegen der Supervisanden veränderungsneutral. Ich verstehe mich als Prozessbegleiter, der die Supervisanden darin unterstützt, sich auf für sie stimmige und nützliche Weise weiter zu professionalisieren. Die Entscheidung, ob und auf welche Weise eine Veränderungsoption umgesetzt wird, können nur die Supervisanden als Experten ihres Berufsfelds treffen.
Als systemischer Supervisor folge ich der Annahme, dass sich menschliches Verhalten wechselseitig bedingt. Diese zirkuläre Sichtweise entbindet von einer zu kurz greifenden Ursache-Wirkung-Haltung, die schnell dazu verleitet, Verantwortung für Störungen zwischenmenschlicher Interaktion einseitig zuzuschreiben. Zusätzlich berücksichtigt diese Sichtweise den Einfluss anderer Lebensbereiche auf das berufliche Wirken der Supervisanden, seien es nun die Familie, der Freundes- und Bekanntenkreis oder bisherige Lebenserfahrungen.
Meta-Position und Ressourcenorientierung
Zur Förderung eines besseren Verständnisses für problematische Beziehungsmuster und hinderliche Haltungen sich selbst gegenüber lade ich die Supervisanden dazu ein, eine Meta-Position bzw. Außenperspektive einzunehmen. Der damit gewonnene Abstand eröffnet neue Sichtweisen, Bewertungen und Verhaltensspielräume, die zu bisher nicht bedachten Lösungen führen können. Nach der Maxime, dass jedes menschliche Verhalten Sinn macht, betrachte ich dabei jedoch auch Probleme und Problemverhalten als Lösungsversuche, die kostbare Anteile in sich tragen und deshalb nicht einfach „weggemacht“ werden sollten. Ein ressourcenorientierter Blick auf die Supervisanden und ihr berufliches Bezugssystem ist somit ebenfalls von grundlegender Bedeutung für meine supervisorische Tätigkeit.
Integration nicht-systemischer Elemente
In meine systemisch geprägte Arbeitsweise integriere ich Elemente aus anderen Ansätzen, die sich mit der systemischen Grundhaltung auf natürliche Weise vereinbaren lassen. Hierzu zählen zum einen psychodynamische Prozesse wie Übertragung, Gegenübertragung und Projektion. Ebenso berücksichtige ich Elemente der kognitiven Verhaltenspsychologie, insbesondere die Wirkung irrationaler negativer (Selbst-)Überzeugungen und prägender Lernerfahrungen.
Neben dem Gespräch, das die zentrale Intervention der Supervision darstellt, greife ich, wenn es für die Supervisanden und mich stimmig erscheint, auch auf Methoden zur Visualisierung und/oder Erlebnisaktivierung zurück, um Inhalte und Prozesse erfahrbarer zu machen und zum Perspektivwechsel einzuladen.
Ich biete Supervision in folgenden Settings an:
Teamsupervision
Als Team werden Personen bezeichnet, die der gleichen Institution angehören und die in die gleichen Arbeitsprozesse eingebunden sind (z. B. Teams, Arbeitsgruppen, Projektgruppen).
Schwerpunkte:
• Team-Prozesse/Team-Entwicklung
• Fallsupervision
Gruppensupervision
Als Gruppe werden Personen bezeichnet, die der gleichen Institution oder verschiedenen Institutionen angehören. Ihren beruflichen Alltag teilen sie in keinem von beiden Fällen. Sie gehören der gleichen oder verschiedenen Berufsgruppen an, wobei ihre Tätigkeitsfelder einander gleichen oder ähnlichen inhaltlichen Bezug haben.
Schwerpunkte:
• Fallsupervision
Einzelsupervision
Die Einzelsupervision richtet sich an Personen, die im vertraulichen Gespräch unter vier Augen Themen ihres beruflichen Alltags reflektieren und bearbeiten möchten.
Schwerpunkte:
• Fallsupervision
• Selbstreflexion
• Bearbeitung persönlicher, berufsbezogener Fragestellungen
Leitungssupervision
Leitungssupervision richtet sich an Personen mit Führungsverantwortung und beschäftigt sich mit Fragestellungen, die auf Leitungsthemen fokussieren. Diese Form der Supervision findet im Rahmen von Einzel- oder Gruppensupervision statt.
Schwerpunkte:
• Führungsthemen
• Reflexion und Optimierung des persönlichen Führungsverhaltens
Das honorarfreie Erstgesprächs dient dem gegenseitigenKennenlernen und bietet Ihnen als Auftraggeber und/oder Supervisand(en) die Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck bezüglich meiner Arbeitsweise zu verschaffen. Nach Klärung des Supervisionsanliegens und der Rahmenbedingungen stelle ich Ihnen gerne das Konzept vor, auf dem mein Vorgehen gründet, und beantworte Ihre Fragen hierzu. Die Entscheidung, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir als Supervisor vorstellen können, treffen Sie innerhalb eines mit mir vereinbarten Zeitraums im Anschluss an das Erstgespräch. Davon unberührt bleibt die Vereinbarung einer Probesupervision, die im Gegensatz zum Erstgespräch jedoch honorarpflichtig ist.
Im Rahmen einer honorarpflichtigen Probesupervision überprüfen Supervisanden und Supervisor, ob die weitere Zusammenarbeit vorstellbar ist. Die Entscheidung hierüber erfolgt entweder direkt im Anschluss an die Probesitzung oder innerhalb eines zwischen Supervisanden und Supervisor vereinbarten Zeitraums.
Der Supervisionsvertrag, den Auftraggeber und Supervisor abschließen, regelt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Supervisionsprozesses. Hierzu zählen folgende Punkte:
• Art der Supervision
• Ort der Supervision
• Umfang, Dauer und Häufigkeit der Supervision
• Termine und Absagen
• Vertraulichkeit
• Honorar
• Zahlungsmodalitäten
• Bedingungen für eine vorzeitige Vertragsauflösung
• Teilnehmende
• Ziele, Inhalte und Evaluation
• Zwischen- und Schlussauswertung
Die Honorarkosten richten sich nach Art des Anliegens, Teilnehmerzahl, Dauer und Anzahl der Termine, sowie nach der Entfernung zum Ort der Supervision.
Zur Vereinbarung eines Termins für ein Erstgespräch nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Mobilnummer: 01 76 - 700 723 02
Die Supervision findet in Räumlichkeiten des Auftraggebers statt.
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